Die Beistandschaft ist eine besondere Form der gesetzlichen Vertretung Minderjähriger (§ 1712 BGB). Sie entsteht auf schriftlichen Antrag eines Elternteils.
Zu den Aufgaben des Beistands gehören die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.
Die Beistandschaft gehört zu den anderen Aufgaben der Jugendhilfe (§ 2 Abs. 3 Nr. 11 SGB VIII). Diese Aufgabe wurde der KJF als freiem Träger der Jugendhilfe vom Jugendamt übertragen.