Unterhaltsbeistandschaften in Straubing

Die Beistandschaft ist eine besondere Form der gesetzlichen Vertretung Minderjähriger (§ 1712 BGB). Sie entsteht auf schriftlichen Antrag eines Elternteils.

Zu den Aufgaben des Beistands gehören ​​​​​​​die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

Die Beistandschaft gehört zu den anderen Aufgaben der Jugendhilfe (§ 2 Abs. 3 Nr. 11 SGB VIII). Diese Aufgabe wurde der KJF als freiem Träger der Jugendhilfe vom Jugendamt übertragen.
Kinderhand halten
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Ihre Ansprechpartnerinnen:

KJF Regensburg
Soziale Dienste Jakob Reeb
Helene Vilsmeier/ Michaela Mühlbauer
Sachbearbeitung
Telefon: 0 94 21 5 32 16-4 05

Isabella Steffke
Sachbearbeitung
Krankenhausgasse 13
94315 Straubing