Auch im Arbeitsfeld Gefährdetenhilfe stehen wir in Tradition zu unserem Namensgeber Pfarrer Jakob Reeb, der am 20. September 1905 den ersten Katholischen Jugendfürsorgeverein Pfalz gründete. Als Gefängnisseelsorger erkannte Jakob Reeb gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Not jugendlicher Straftäter, die damals genauso behandelt wurden wie erwachsene Straftäter.
Unsere sozialpädagogischen Angebote erbringen wir nach Maßgabe von §§ 10, 15 JGG (Weisungen und Auflagen des Gerichts) i.V.m. §§ 27 ff, 41, 36 a Abs. 2 SGB VIII.
Mit unseren Angeboten „Gesprächsweisungen", „intensivpädagogisch begleitete Arbeitsweisungen" und „Betreuungsweisung plus“ möchten wir in dieser Tradition fortfahren.
Übertragen auf unsere heutige Zeit, machen wir bedarfsgerechte und sinnvolle Angebote, die junge Menschen darin unterstützen und fördern, sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln, ohne (nochmals) mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
"Fallschirm" – ein Projekt auf Augenhöhe
In unserem
Projekt "Fallschirm“ sprechen von uns ausgebildete „Schülerrichter*innen“ auf Augenhöhe mit dem bzw. der geständigen Täter*in über die verübte Tat und die Tatmotive. Der Teen Court schlägt dann eine Maßnahme zur Wiedergutmachung vor. Das strafrechtliche Verfahren bleibt dabei immer in der Hand der Staatsanwaltschaft.