Zurück Reform des Betreuungsgesetzes

Mehr Selbstbestimmung für betreute Menschen ab 2023

Die beschlossene Reform des Betreuungsgesetzes betrifft etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland.

Die vom Gesetzgeber beschlossene Reform des Betreuungsrechtes tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Derzeit sind etwa 1,3 Millionen Menschen, die in Deutschland unter Betreuung stehen, von den Veränderungen betroffen.

Die Reform stärkt insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten. Ihr Wunsch und ihr Wille werden in den Mittelpunkt gerückt. Das bedeutet mehr Mitsprache und mehr Kontakt mit der Betreuerin oder dem Betreuer. Können betreute Menschen ihren Willen nicht mehr ausdrücken, entscheidet mutmaßliche Wille.

Frau im Rollstuhl mit Betreuerin
Foto: stock.adobe.com (Robert Kneschke)

Die Sterilisation ist zukünftig nicht mehr möglich.

Eine Betreuung darf auch nur für die Bereiche eingerichtet werden, in denen betreute Menschen Unterstützung brauchen. Dabei werden sie vor dem Gericht gestärkt.
Die Sterilisation eines betreuten Menschen ist zukünftig nicht mehr möglich.
Berufsbetreuerinnen und -betreuer müssen sich zukünftig registrieren lassen und ihre Fachkenntnisse nachweisen.
Ehrenamtliche Betreuende müssen sich an einen anerkannten Betreuungsverein anbinden, der sie beraten und fortbilden kann.

Die KJF Regensburg als Träger unseres Betreuungsverein begrüßt die Gesetzesreform als wichtigen Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung für kranke, behinderte und alte Menschen.