Eine rechtliche Betreuung dient dem Schutz und der Unterstützung eines erwachsenen Menschen, der wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann.
Die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht erfolgt nur dann, wenn andere Hilfen oder die Unterstützung durch eine bevollmächtigte Vertrauensperson nicht ausreichen. Im Vordergrund steht das Wohl und das Interesse des hilfebedürftigen Menschen.