Auf der Rechtsgrundlage des SGB VIII und des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) leisten wir bei den Sozialen Diensten Jakob Reeb in Straubing Jugendhilfe im Strafverfahren. Das Angebot greift bei der Einleitung eines Strafverfahrens und wendet sich an Jugendliche und Heranwachsende.
Die Anwendung des Jugendstrafrechts und die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren nehmen den jungen Menschen, seine individuellen Ressourcen und seine sozialen Bezüge in den Blick und sollen im eine Legal-Bewährung ermöglichen.
Darüber hinaus bieten wir ambulante Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII an. Auch hier stehen wir in enger Tradition zu unserem Namensgeber Pfarrer Jakob Reeb, der am 20. September 1905 den ersten Katholischen Jugendfürsorgeverein Pfalz gründete. Als Gefängnisseelsorger erkannte Jakob Reeb gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Not jugendlicher Straftäter, die damals genauso behandelt wurden wie erwachsene Straftäter.